Leistungen
Seit 1993 versorgen wir mit rund 40 Mitarbeitern ca. 270 Klienten in DD-Zschachwitz und Umgebung.
Behandlungspflege
Auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung
- Medikamentengabe
- Verabreichen von Injektionen
- Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck- / Blutzuckermessungen, u.w.)
- Wundversorgung
- Anlegen von Kompressionsverbänden, sowie An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Versorgung von Magensonden
- Stomapflege
- Portversorgung
- … und viele weitere Leistungen
Grundpflege und Hauswirtschaft
Auf Grundlage eines Pflegevertrages, bzw. einer ärztlichen Verordnung (wenn kein Pflegegrad vorliegt)
- Körperpflege
- Zubereitung von kalten Mahlzeiten, bzw. Essen wärmen und reichen
- Reinigung der Wohnung
- Einkauf
- … und weitere Leistungen im Rahmen des Pflegekataloges
Entlastungsleistungen
Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 125€ zur Entlastung des Angehörigen zur Verfügung, diese können nicht als Geldleistungen sondern nur als Sachleistungen genutzt werden
- Beschäftigungsangebote wie u.a. Gedächtnistraining, Vorlesen, Spiele spielen
- Spaziergänge mit dem Patieten
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkäufe
- allgemeine Botengänge
- … und viele weitere!
Verhinderungspflege
Auszeiten für pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2. Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 1612€ je Kalenderjahr.
Wir vereinbaren Leistungen im Rahmen einer stundenweisen Verhinderungspflege. Diese können die Grundpflege, als auch hauswirtschaftliche Dienste, bis hin zur Betreuung des Patienten, umfassen.
Beratungsbesuche
Die Beratungsbesuche sollen eine regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen sein und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen.
- Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI:
Pflegebedürftige die Pflegegeld beziehen, müssen bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich, einen Beratungsbesuch wahrnehmen - Pflegebedürftige die keinen Anspruch auf Pflegegeld haben (z.B. Personen mit Pflegegrad 1) sowie Pflegesachleistungs- bzw. Kombinationsleistungsempfänger können auf freiwilliger Basis halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen